top of page

UVV-PRÜFUNGEN

Die Unfallverhütungsverordnung verlangt eine mindestens einmal jährlich durchgeführte Prüfung der Flurförderfahrzeuge durch einen Sachkundigen.

 

Des Weitern sind für flüssiggasbetriebene Gabelstapler eine jährliche Prüfung der Verbrauchs – und Versorgungsanlagen gem. BGV D 34 und ein halbjährlicher Abgastest Pflicht.

Unser Serviceteam ist zur Durchführung dieser Untersuchungen berechtigt,  es ist mit den entsprechenden Grundsätzen der Verordnung vertraut.

bottom of page