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REGALPRÜFUNGEN

Regalanlagen und deren Einrichtungen sind Arbeitsmittel gem. Betriebssicherheitsverordnung. § 3 verpflichtet den Unternehmer, auch für ‚Regalanlagen eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. In § 10 werden Umfang und Fristen der Prüfung von Regalanlagen durch eine befähigte Person geregelt. Die neue DIN EN 15635 definiert wöchentlich durchzuführende Inspektionen und die sogenannte Experteninspektion, die in Abständen von nicht mehr als 12 Monaten von einer fachkundigen Person (Regalprüfer/Regalinspekteur) durchgeführt werden muss. Diese Experteninspektion kann nur von einem Sachkundigen mit vertieften Fachkenntnissen durchgeführt werden. Unsere Mitarbeiter sind durch ihre Kenntnisse und durch Schulung befähigt, diese jährliche Prüfung von Regalanlagen auf der Grundlage der DIN EN 15635 durchzuführen

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